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Unter Brückenzahnersatz versteht man den Ersatz eines Zahnes oder mehrerer verloren gegangener oder nicht vorhandener Zähne mit festzementierten Brücken.
Grundsätzlich sind Brücken aus den Brückenankern und dem Brückenkörper aufgebaut. Der Brückenkörper besteht aus einem oder mehreren Brückenzwischengliedern, welche die fehlenden Zähne ersetzen. Mit den Brückenankern wird die Brücke auf den Pfeilerzähnen, den sogenannten Brückenpfeilern, befestigt.
Als Brückenanker dienen meist Vollguss- oder Metallkeramikkronen. Werden Inlays oder Teilkronen als Brückenanker herangezogen, spricht man von Inlay- bzw. Teilkronenbrücken.
Je nach Gestaltung des Brückenzwischengliedes handelt es sich um eine Tangentialbrücke, wenn das Zwischenglied die Schleimhaut drucklos berührt und um eine Schwebebrücke, wenn das Zwischenglied einen deutlichen Abstand zur Schleimhaut aufweist.
Aus ästhetischen Gründen sind Schwebeglieder, die für die Mundhygiene leichter zugänglich sind, nur im nicht einsehbaren Seitenzahnbereich des Unterkiefers akzeptabel.