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Brücken

Festsitzender Zahnersatz

Unter Brücken­zahn­ersatz ver­steht man den Ersatz eines Zahnes oder mehrerer ver­loren ge­gangener oder nicht vor­handener Zähne mit fest­zemen­tierten Brücken.

Grund­sätzlich sind Brücken aus den Brücken­ankern und dem Brücken­körper aufgebaut. Der Brücken­körper besteht aus einem oder mehreren Brücken­zwischen­gliedern, welche die fehlenden Zähne ersetzen. Mit den Brücken­ankern wird die Brücke auf den Pfeil­erzähnen, den sogenannten Brücken­pfeilern, befestigt.

Als Brücken­anker dienen meist Vollguss- oder Metall­keramik­kronen. Werden Inlays oder Teilkronen als Brücken­anker heran­gezogen, spricht man von Inlay- bzw. Teil­kronen­brücken.

Je nach Ge­staltung des Brücken­zwischen­gliedes handelt es sich um eine Tan­gen­tial­brücke, wenn das Zwischen­glied die Schleim­haut drucklos berührt und um eine Schwebe­brücke, wenn das Zwischen­glied einen deutlichen Abstand zur Schleim­haut aufweist.

Aus ästhetischen Gründen sind Schwebe­glieder, die für die Mund­hygiene leichter zugänglich sind, nur im nicht ein­seh­baren Seiten­zahn­bereich des Unter­kiefers akzeptabel.

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